Ordnungswidrigkeit / Bußgeld / Punkte

Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug

Erst Fahrspaß, dann Knöllchen: Ordnungswidrigkeiten sind keine Bagatelle. Ich helfe Ihnen bei der Abwehr von Bußgeld und Punkten, damit Sie Ihren Führerschein behalten

ob Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß oder Abstandsunterschreitung: die Liste der möglichen Verkehrsverstöße ist lang. Derartige Verstöße werden Ordnungswidrigkeiten genannt. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog regelt, welche Sanktionen (Knöllchen, Punkte und Fahrverbot) für die jeweiligen Verstöße verhängt werden.

Dabei verharmlost die Bezeichnung "Knöllchen" für ein Bußgeld im Verkehrsrecht die Sache gewaltig. Nicht nur, dass es schnell sehr teuer werden kann. Auch bekommen Sie schnell Punkte, die im Zentralregister in Flensburg gespeichert werden. Haben Sie "genug" Punkte gesammelt, kann Ihnen der Führschein entzogen werden. Dann haben Sie möglicherweise Probleme, pünktlich zu Ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Oft kommt es daher nach Ordnungswidrigkeiten zu weiteren Problemen, insbesondere, wenn Sie Mehrfachtäter sind. denn dann summieren sich die Punkte auf.

Manchmal überschneiden sich neue Bußgeldverfahren mit noch laufenden Verfahren. Dann ist kluges Taktieren gefragt, um ein günstiges Ergebnis zu erzielen. Dazu gehört Fingerspitzengefühl und die Erfahrung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.

Übrigens: Von einer Ordnungswidrigkeit ist eine Verkehrsstraftat zu unterscheiden. Eine solche liegt zum Beispiel als Körperverletzung vor, wenn Sie jemanden angefahren haben. Wenn Verkehrsstrafverfahren eingestellt werden, kann ein nachrangiges Bußgeldverfahren in Betracht kommen. Wenn Sie also in unserem Beispiel die Körperverletzung bei einen Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit verursacht haben, wird nach Einstellung des Strafverfahrens das Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wenn Sie bereits eine erhebliche Anzahl an Punkten gesammelt haben, kann für Sie fraglich sein, wann es zu einer Einstellung eines Strafverfahrens kommen soll. Denn wenn die alten Punkte gelöscht sind, wenn das nachrangige Bußgeldverfahren abgeschlossen wird, unterbleibt eine Zusammenrechnung. Es wäre äußerst misslich, wenn Sie das Strafverfahren heil überstehen, jedoch in Folge der Owi-Sache Ihren Führerschein verlören, oder?